Pressemitteilung

Längste Wirtschafts-, Finanz- und Handelsblockade der Geschichte in Brüssel veurteilt

Die UNO-Generalversammlung verurteilte die Wirtschafts-, Handels- und Finanzblockade der USA gegen Kuba am 04. November d.J. mit überwältigender Mehrheit (187:2 Stimmen) zum 31. Mal, und die sechs Richter des Internationalen Tribunals gegen die einseitige Blockade der USA gegen Kuba fällten am 17. November ein vernichtend klares Urteil.

Der Prozess, der in der Tradition der Russelltribunals steht, fand am 16. & 17. November in den Räumen des EU-Parlaments in Brüssel statt. Die sechs Richter und die Staatsanwälte hörten die Aussagen zahlreicher Zeugen aus verschiedenen Ländern der EU, aus den USA und Kuba zu den immensen Schäden der Blockade für die kubanische Bevölkerung.

Konkret benannte und belegte Folgen sind u.a. blockadebedingt nicht gelieferte Medikamente und medizinische Instrumente: Es wurde berichtet, das dies bis hin zum Tod von Menschen, wie dokumentiert von an Krebs erkrankten Kindern, führt. Internationale Zeugen berichteten, wie die Blockade den wissenschaftlichen Austausch über den fehlenden Zugang zu Fachpublikationen und Onlinekonferenzen erschwert bis unmöglich macht. Insbesondere am Beispiel der Zeit des Kampfes gegen das Coronavirus wurde die Unmenschlichkeit der von den USA beschlossenen Maßnahmen deutlich. Als „besonders pervers“ wurde auf dem Tribunal die Verhinderung der Lieferungen von Beatmungsgeräten und medizinischem Sauerstoff benannt. Darüber hinaus hat Kuba, welches über fünf selbst entwickelte Impfstoffe gegen Covid-19 verfügt, keinen Zugang zum Kauf von Spritzen und Kanülen auf dem Weltmarkt. Dieser Mangel, so wurde auf dem Tribunal betont, konnte nur durch das weltweite Engagement von NGO und Solidaritätsorganisationen behoben werden.

Des Weiteren wurden die Auswirkungen der Blockade auf die Bereiche Bildung, Kultur, Transport, Energieversorgung und Technologie detailliert ausgeführt. Der entstandene Schaden für die kubanische Wirtschaft beläuft sich alleine für den Zeitraum zwischen März 2022 und Februar 2023 auf 3.081,3 Millionen Dollar.

So erklärte der vorsitzende Richter, Prof. Norman Peach, bei der Urteilsverkündung: "Die umfangreichen politischen und wirtschaftlichen Sanktionen, die seit 1960 bis heute gegen die Republik Kuba verhängt wurden, verstoßen gegen das Völkerrecht. Dazu gehören vor allem die Artikel 2(4) und 2(7) der UN-Charta zum Schutz der Souveränität, der Selbstbestimmung und des Interventionsverbots, die Artikel der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (AEMR) von 1948 und des Internationalen Pakts über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (ICESCR) von 1966 sowie die Bestimmungen der Welthandelsorganisation (WTO) zum Schutz der Handelsfreiheit und zahlreiche Grundsätze des Vertrags über die Europäische Union (EUV, Maastrichter Vertrag)."

Punkt für Punkt belegten die Richter in der Urteilsbegründung die Verstöße der USA und forderten sie auf, für den wirtschaftlichen Schaden, den sie der kubanischen Bevölkerung und dem kubanischen Staat zugefügt haben, aufzukommen.

Ausführliche Informationen, Zeugenaussagen, Berichte und Videomitschnitte über den Verlauf des Tribunals, können Sie dem Dossier auf der Homepage der Freundschaftsgesellschaft BRD-Kuba entnehmen:

https://www.fgbrdkuba.de/presse/artikel/20231117-urteil-des-tribunals-ueber-die-sanktionen-der-usa-gegen-kuba.php

Die Freundschaftsgesellschaft BRD-Kuba e.V.

Die Freundschaftsgesellschaft BRD-Kuba e.V. wurde 1974 gegründet und ist damit die älteste Kuba-Solidaritätsorganisation in Deutschland. Sie veranstaltet Diskussionsabende, Filmvorführungen, Kundgebungen, kubanische Feiern und ist auf Stadtteil- und Straßenfesten mit Informationsständen präsent. Sie unterstützt Kuba durch konkrete Spendenprojekte und setzt sich für die vollständige Aufhebung der Wirtschafts-, Finanz- und Handelsblockade und für die Souveränität des sozialistischen Kubas ein.

Freundschaftsgesellschaft BRD-Kuba

Freundschaftsgesellschaft BRD-Kuba
Köln, 22. November 2023


Kontakt: presse@fgbrdkuba.de